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Sicherheit

Leider sind die Vorschriften, die vom TÜV oder den Europäischen bzw. Deutschen Normen aufgestellt wurden, nach unserer Auffassung nicht ausreichend für die Sicherheit der Kinder. Deshalb geben wir noch weitergehende Ratschläge, die für unsere Produkte verbindlich sind:

Absturzsicherung
Absturzsicherungen sollten so beschaffen sein, daß die Kinder im Stehen nicht aus dem Bett fallen können. Die Höhe einer Brüstung sollte mindestens 60cm betragen. Kinder bis zum Schulalter neigen dazu, im Schlaf einen Widerstand zu suchen. Deshalb sollten nachts die Einstiegslöcher gesichert sein. Das untere Bett sollte an den offenen Seiten eine Umrandung aus Schutzbrettern haben.

Quetschgefahren
Bewegliche Elemente, wie das Steuerrad oder die Schubladen, sollten zu den benachbarten Elementen einen Sicherheitsabstand von mindestens 2cm (Fingerdicke von Erwachsenen) haben, so daß Kinderhände nicht gequetscht werden.

Ecken und Kanten
Die Rundungen der Kanten und Ecken bei Balken und Brettern sollten einen Radius von mindestens 10mm haben.

Bruchsicherheit
Die Belastbarkeit der Hochbetten sollte so ausgelegt sein, daß mindestens zwei Erwachsene alle Elemente des Bettes (also Lattenrost, Rutsche, Klettertau...) gleichzeitig nutzen können. Bei Kinderfesten ist das Bett häufig wichtiger Tummelplatz. Nicht selten sind bis zu 10 Kinder auf dem Bett. Diese Last muss vor allen Dingen das Lattenrost tragen. Deshalb sind für die Tragfähigkeit des Lattenrostes bei uns folgende Bedingungen erfüllt:

1. Das Lattenrost ist auf die Trägerbalken aufgeschraubt
   (so bei unseren älteren Modellen bis 1997)

oder

2. Das Lattenrost ist in eine Nut eingelassen. Dann muß die Holzdicke unter der Nut bei nordischer Kiefer (Skandinavien) mindestens 30mm betragen, oder bei mitteleuropäischer Kiefer oder Fichte (Deutschland, Osteuropa...) mindestens 40mm dick sein. Die Tiefe der Nut sollte auf alle Fälle mindestens 15mm sein.

Der Trägerbalken für das Kletterseil (oder auch für die Dreiecksleiter) muß am vorderen Stützbalken noch zusätzlich unterstützt werden, damit die Belastbarkeit (beim Klettern und Schaukeln auch von mehreren Kindern) mindestens 200 Kg beträgt. Wir erreichen dies durch unser "TAU-Dreieck".


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zum Seitenanfang  Letzte Änderung am 01.03.2006